Messzugang

Verantwortlich für die Aufgaben des Messstellenbetriebs ist der grundzuständige Messstellenbetreiber (i.d.R. der Verteilnetzbetreiber), soweit keine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen worden ist. Dabei hat der Messstellenbetrieb u.a. folgende Aufgaben: Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen bzw. Messsysteme.

Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb an einer im Konzessionsgebiet der Netze Magdeburg GmbH gelegenen Messstelle von einem dritten Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Diese Beziehung wird in einem Messstellenbetreiber­rahmenvertrag geregelt.

Gemäß des Beschlusses BK6-17-042 der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sind Netzbetreiber verpflichtet, den Messstellenbetreiber­rahmenvertrag auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und Messstellenbetreibern einen Abschluss des Vertrages in Textform zu ermöglichen.

Der Messstellenbetreiber­rahmenvertrag sowie weitere Dokumente stehen Ihnen unter dem Punkt Download zur Verfügung. Unser aktuelles Kontaktdatenblatt und das Zertifikat für die Netznutzung Strom sind auf der Seite Netznutzung – Verträge veröffentlicht.

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Messstellenbetreiber­rahmenvertrag

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Freigabe von Messeinrichtungen