Was bedeutet Grundversorgung?
Ist ein Energieversorgungsunternehmen Grundversorger von Haushaltskunden, so hat es gemäß § 36 (1) EnWG Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederspannung öffentlich bekannt zu geben und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Wer ist der zuständige Grundversorger?
Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 01.07.2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.
Grundversorger 2022 – 2024
Zum 01.07.2021 wurden im Stadtgebiet Magdeburg inklusive der Gemarkungen Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen* die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt:
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Am Blauen Bock 1
39104 Magdeburg
Grundversorger 2025 – 2027
Zum 01.07.2024 wurden im Stadtgebiet Magdeburg inklusive der Gemarkungen Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen* die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt:
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Am Blauen Bock 1
39104 Magdeburg
*Ausgenommen sind die Siedlung beim Schiffshebewerk Rothensee, die Baumschulensiedlung in Ottersleben sowie die Energieversorgungsnetze Buckauer Tor, Elbarkaden Magdeburg und Altstadt Quartier.