Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind nach § 7a Abs. 5 EnWG verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen und jährlich spätestens zum 31. März einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres zu veröffentlichen.
Nachstehend finden Sie den Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der Netze Magdeburg GmbH.