Bericht zum Gleich­behandlungs­programm

Vertikal integrierte Energieversorgungs­unternehmen sind nach § 7a Abs. 5 EnWG verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungs­programm) festzulegen und jährlich spätestens zum 31. März einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres zu veröffentlichen.

Nachstehend finden Sie den Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der Netze Magdeburg GmbH.

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Bericht zum Gleichbehandlungs­programm 2023