Beabsichtigen Sie eine Erzeugungsanlage bis 30 kW und/oder ein Speicher am Niederspannungsnetz zu errichten, dann sind diese durch uns zu genehmigen. Wir beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Punkt angeschlossen und betrieben werden kann.
Grundlage der Beurteilung ist eine Beantragung für den Anschluss von Erzeugungsanlagen und/oder Speicher an das Netz der Niederspannung und deren Betrieb entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung in Verbindung mit der Technischen Anschlussregel Niederspannung (TAR NS) VDE AR-N 4100 sowie der Anschlussregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz VDE-AR-N 4105.
Für die Anmeldung und Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen und/oder Speicher bis 30 kW am Niederspannungsnetz beachten Sie bitte die folgende Bearbeitungskette.
Arbeitsschritt | Verantwortlich | Zeit* |
---|---|---|
Kundenanfrage | Kunde / Beauftragter | |
Hinweis auf Internetseite für erforderliche Anmeldeunterlagen | Netzbetreiber | 5 Tage |
Übermittlung der vollständigen Anmeldeunterlagen | Kunde / Beauftragter | |
Netzverträglichkeitsprüfung mit Ergebnis und Antwortschreiben | Kunde / Beauftragter | 8 Wochen |
Rückinformation und Bestätigung | Kunde / Beauftragter |
1. Anmeldeverfahren
Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Errichtung an eine, in ein Installateurverzeichnis, eingetragene Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl. Die Formulare für die im Folgenden beschriebene Anmeldung sind unter dem Punkt Download verfügbar und können digital ausgefüllt werden.
Vereinfachtes Anmeldeverfahren
Zur Vereinfachung der Anmeldeverfahrens bieten wir Ihnen zusätzlich zum Standardverfahren des VDE die Möglichkeit, mit folgenden Dokumenten Ihre Erzeugungsanlage/ Speicher bis 30 kW bei uns anzumelden:
- Anmeldung zum Anschluss für das Niederspannungsnetz (AAN)
- Datenblatt Erzeugungsanlage / Speicher Niederspannung
- Lageplan, aus dem Flur- und Flurstückbezeichnung, sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher hervorgehen (Ein Screenshot aus dem Sachsen-Anhalt-Viewer mit markiertem Aufstellort ist ausreichend)
- Deckblatt Einheitenzertifikat aller eingereichten Generatoren / Umrichter (E.4 NS)
- Deckblatt integrierter NA-Schutz bis 30 kVA (E.6 NS)
Nach Einreichen sämtlicher Unterlagen bearbeiten wir Ihre Anschlussanfrage und teilen Ihnen schriftlich das Ergebnis mit.
Hinweis:
Für die Anmeldung sind keine Herstellerdatenblätter von Wechselrichtern oder PV-Modulen erforderlich. Es werden keine Einheitenzertifikate von PV-Modulen oder Herstellererklärungen von eingesetzten Umrichtern, Speichern oder integrierten NA-Schützen benötigt. Für erforderliche Einheitenzertifikate und NA-Schütze ist das Deckblatt ausreichend. Der Prüfbericht ist nur auf Nachfrage einzureichen. Im vereinfachten Anmeldeverfahren ist kein Übersichtsschaltplan mehr erforderlich.
Nach der Fertigstellung der Anlage reichen Sie uns bitte folgende Dokumente ein:
- Fertigmeldung Erzeugungsanlage und/oder Speicher
- Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8 NS)
Standard-Anmeldeverfahren
Neben dem vereinfachtem Anmeldeverfahren kann weiterhin das Standard-Anmeldeverfahren nach den anschlussrelevanten Unterlagen der VDE-AR-N 4105 angewendet werden.
Anschluss an Niederspannung für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher:
- Anmeldung zum Anschluss für das Niederspannungsnetz (AAN)
- Ergänzung zur Antragstellung
- Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstückbezeichnung, die Bezeichnung und die Grundstücksgrenzen sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher hervorgehen
- Für Erzeugungsanlagen: Datenblatt mit den technischen Daten für jede baulich unterschiedliche Erzeugungseinheit (E.2 NS)
- Für Speicher: Datenblatt mit den technischen Daten (E.3 NS)
- Einheitenzertifikat für Erzeugungseinheiten und/oder Speicher mit dem zugehörigen Prüfbericht
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen (integriert / zentral) sowie das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz mit dem zugehörigen Prüfbericht
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze)
- Kundendatenblatt für Erzeugungsanlagen entsprechend Ihrer genutzten Energieart
- Fertigmeldung Erzeugungsanlage und/oder Speicher
- Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8 NS)
- soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich: Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E-Überwachung, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-4100)
Nach Einreichen sämtlicher Unterlagen bearbeiten wir Ihre Anschlussanfrage und teilen Ihnen schriftlich das Ergebnis mit.
2. Netzsicherheitsmanagement (NSM – ehm. Einspeisemanagement)
Informationen und Downloads zum NSM finden Sie hier.
3. Netzanschlussvertrag
Ist für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage und dessen weiteren Betrieb die Errichtung eines Netzanschlusses notwendig, schließen Sie mit uns einen Netzanschlussvertrag ab. Dieser regelt u.a. die Dimensionierung des Anschlusses, die Netzanschlusskosten und die durch den Netzanschluss entstehenden Rechte und Pflichten.
4. Inbetriebsetzung
Zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage bereiten Sie bitte das Inbetriebsetzungsprotokoll durch Ausfüllen der benötigten Daten vor. Dieses Dokument ist unter dem Punkt Download zu finden und wird vor Ort bei der Inbetriebsetzung unterzeichnet.
Weitere Informationen
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Elektroinstallationsfirma oder treten Sie mit uns in Kontakt.
Download
Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
Datenblatt Erzeugungsanlage / Speicher Niederspannung
Messkonzepte Erzeugungsanlagen / Speicher
Ergänzung zur Antragstellung Niederspannung / Mittelspannung
Formular E2 – Datenblatt Erzeugungsanlagen NS VDE-AR-N 4105
Formular E3 – Datenblatt Speicher NS
Formular E8 – Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen/ Speicher NS
Formular Inbetriebsetzung PV gem. § 3 Nr. 30 EEG (optional)
Kundendatenblätter Erzeugungsanlagen