- Messstellenvertrag für Lieferanten,
- Messstellenvertrag für Anlagenbetreiber und Anschlussnehmer,
- Messstellenvertrag für Anschlussnutzer.
Sobald eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und Sie Strom nutzen, schließen Sie oder Ihr Energielieferant mit dem Betreiber der Messstelle automatisch einen Messstellenvertrag. Als Anschlussnutzer schließen Sie mit uns einen Direktvertrag ab, wenn Ihr Stromlieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht mit uns abwickelt. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für den Messstellenbetrieb einzeln berechnet.
Unser Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz steht Ihnen unter dem Punkt Download zur Verfügung.
Unser aktuelles Kontaktdatenblatt und das Zertifikat für die Netznutzung Strom sind auf der Seite Netznutzung – Verträge veröffentlicht.
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Messstellenvertrag für Anschlussnutzer
Widerrufsbelehrung zum Messstellenvertrag für Anschlussnutzer