Bei einer Befundprüfung handelt es sich um eine Überprüfung eines Zählers (Messgerät) auf Messrichtigkeit. Wenn Sie begründete Zweifel an der Messrichtigkeit Ihres Stromzählers haben, können Sie die Befundprüfung bei uns beantragen.
Diese Überprüfung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle oder Eichbehörde. Hierbei wird festgestellt, ob der Zähler die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen der Zulassung entspricht.
Bitte wägen Sie vor Beantragung einer Befundprüfung ab, ob der erhöhte Verbrauch auch andere Ursachen haben kann.
Mögliche Gründe für einen erhöhten Stromverbrauch sind zum Beispiel:
- Neue Installationen (z.B. Anschluss elektrischer Heizgeräte, o.Ä.)
- Änderung der Lebensgewohnheiten
- Defekte Elektrogeräte
- Manipulationen
Haben Sie weitere Fragen? Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen die Internetseite der Schlichtungsstelle ENERGIE.
Ablauf
Wenn Sie sich zu der Beantragung einer Befundprüfung entschieden haben, teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder schriftlich mit. Wir werden anschließend die Unterlagen für die Befundprüfung an Sie versenden.
Nach Eingang der Unterlagen vereinbaren wir mit Ihnen den Termin zum Zählerwechsel. Der ausgebaute Zähler wird anschließend an eine staatlich anerkannte Prüfstelle versandt.
Die Befundprüfung umfasst folgende Prüfpunkte:
Äußere Beschaffenheitsprüfung
Der äußere Zustand des Zählers wird auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften geprüft, insbesondere auf Veränderungen, Beschädigungen oder besonderen Verschleiß.
Messtechnische Prüfung
Es wird geprüft, ob die Messwerte des Zählers innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen liegen.
Innere Beschaffenheitsprüfung (optional)
In diesem Fall wird der Zähler zerlegt. Darauf kann verzichtet werden, wenn der Antragsteller eine Prüfung ohne Öffnen des Zählers beantragt. Es soll damit gewährleistet werden, dass ggf. Untersuchungen durch weitere Gutachter vorgenommen werden können.
Die jeweiligen Kosten sind beim Messstellenbetreiber zu erfragen
Prüfergebnis
Das Prüfprotokoll mit dem Ergebnis der Befundprüfung erhält sowohl der Antragsteller, als auch der Messstellenbetreiber..
Befinden sich die Messergebnisse des Zählers außerhalb der gesetzlich festgelegten Verkehrsfehlergrenzen, so fallen die Kosten der Befundprüfung dem Messstellenbetreiber zur Last. Darüber hinaus führt der Messstellenbetreiber eine Ersatzwertbildung aus. Eine Mitteilung an den Lieferanten erfolgt nur, wenn die Messwerte des Zählers außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen liegen.
Kosten
Die Durchführung einer Befundprüfung ist kostenpflichtig. Die Kosten für die Befundprüfung werden dabei gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEGebV) erhoben. Darüber hinaus ergeben sich Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung.
Ergibt die Prüfung, dass die vom Stromzähler erfassten Messwerte innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen liegen, müssen Sie die Kosten tragen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir sind gern für Sie da.
Telefon: 0391/587-2555
E-Mail: messstellenbetrieb@netze-magdeburg.de