Seit Inkrafttreten des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) am 12.11.2010 sind Energieunternehmen laut § 4 Abs. 2 EDL-G dazu verpflichtet, ihren Endverbrauchern Kontaktinformationen von Beratungsfirmen zur Verfügung zu stellen, von denen sie Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen erhalten können. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Energie haben, finden Sie bei folgenden Stellen weitere Informationen:
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt
Auf der Internetseite der LENA werden Ihnen regionale Veranstaltungen und Termine geboten, deren Inhalt auf die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung abgestimmt sind.
Bundesstelle für Energieeffizienz
Unter der aufgeführten Internetadresse finden Sie Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung.
Deutsche Energie-Agentur
Darüber hinaus bietet die Deutsche Energie-Agentur Ihnen weitreichende Informationen über das Thema Energieeffizienz an.