
Aktueller Hinweis zur Netzentgeltreduzierung bei der Verwendung von Intelligenten Messsystemen
Ein in Deutschland im Messwesen tätiger Messstellenbetreiber bewirbt derzeit auch in Magdeburg mit Postwurfsendungen den Einbau von Intelligenten Messsystemen – umgangssprachlich auch als “Smart Meter“ bezeichnet.
Darüber hinaus wird dafür geworben, dass Hausbesitzer mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox im Rahmen der Regelungen des § 14 a EnWG von reduzierten Netzentgelten profitieren können.
Wichtig für Sie: Der Anspruch auf Netzentgeltreduzierung nach § 14 a EnWG besteht unabhängig vom Messstellenbetreiber. Entscheidend ist, dass dem Netzbetreiber die Möglichkeit zur netzorientierten Steuerung eingeräumt wird.
Für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten die Regelungen des § 14 a EnWG verpflichtend. Die pauschale Netzentgeltreduzierung wird bei diesen Kunden automatisch in der Abrechnung der Netznutzungsentgelte berücksichtigt.
Die Netzentgeltreduzierung selbst wird bereits ab Inbetriebnahme gewährt. Der Betrieb einer Steuerbox und eines intelligenten Messsystems sind dafür nicht Voraussetzung.
Im Rahmen der Rolloutplanung der Netze Magdeburg werden alle Netzanschlüsse mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sukzessive mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerbox ausgestattet.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, fallen nicht automatisch unter die neuen Regelungen. Ein Wechsel in das neue § 14 a-Modell ist in vielen Fällen möglich. Spätestens zum 1. Januar 2029 erfolgt die Überführung in die neuen Regelungen verpflichtend.
Unsere Entgelte für den modernen Messstellenbetrieb entsprechen den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen: So zahlen Kunden ohne Eigenerzeugungsanlage mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh bis einschließlich 10.000 kWh ein jährliches Entgelt von 40 Euro brutto. Wird zusätzlich eine Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW bis einschließlich 15 kW betrieben, erhöht sich das Entgelt auf jährlich 50 Euro brutto.
Für alle weiteren Anwendungsfälle finden Sie die Messentgelte der Netze Magdeburg auf unserer Seite NETZE Magdeburg | Messentgelte.
Bei Anlagen nach § 14 a EnWG ist perspektivisch durch den Messstellenbetreiber eine Steuerbox nachzurüsten. Das jährliche Entgelt für diese Steuerbox wird voraussichtlich 50 Euro brutto betragen.
Aus gegebenem Anlass informiert die Netze Magdeburg GmbH (NMD) ihre Kunden über folgendes:
Es gibt Hinweise darauf, dass sich im Netzgebiet der NMD Firmen auf unerlaubte Weise als Beauftragte der NMD ausgeben, um Kunden zu einem Vertragsabschluss für den Kauf und die Errichtung einer PV-Anlage zu bewegen. Die NMD stellt klar, dass sie weder PV-Anlagen verkauft noch installiert. Die NMD hat auch keine Vermittler beauftragt, im Rahmen von Haustürgeschäften Hauseigentümer zum Abschluss von Verträgen über den Kauf und die Installation von PV-Anlagen zu bewegen.
Sollte ein Mitarbeiter der NMD bei Ihnen vorbeikommen, können sich diese ausweisen. Kunden sollten sich also immer den Ausweis des NMD-Mitarbeiters zeigen lassen. Ob ein Dienstleister von NMD beauftragt wurde, können Sie über folgende Kontaktdaten erfahren und sich bestätigen lassen:
Messstellenbetrieb/Zählerangelegenheiten Tel.: 0391 587 – 2555
Anschlusswesen Tel.: 0391 587 – 2499
Störung oder Notfall Tel.: 0391 587 – 2121
Sie brauchen einen Netzanschluss oder möchten eine Erzeugungsanlage installieren lassen?
Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten für Ihre Anmeldung.
Netzanschlussportal

Netzanschluss
Steuerbare Verbrauchseinrichtung
E-Mobilität

Zählerstanderfassung

Smart Meter Portal

Redispatch 2.0
Weitere Informationen zur Umsetzung erhalten Sie hier.
Netzsicherheitsmanagement
ehm. Einspeisemanagement
Erzeugungsanlagen

Störauskunft
Wir sind für Sie da:
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Treten Sie mit uns in Kontakt.